
Unser Engagement für soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Wahrung der Demokratie, Umweltschutz und Zusammenhalt in Europa kostet Geld. Insbesondere sind aber auch die Wahlkämpfe in den letzten Jahren deutlich teurer geworden. Im Gegensatz zu manch anderen Parteien finanziert sich die SPD zum Großteil aus Spenden durch Privatpersonen und diese Spenden stellen dabei eine wichtige Grundlage für unsere Öffentlichkeitsarbeit dar.
Unser Engagement für soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Wahrung der Demokratie, Umweltschutz und Zusammenhalt in Europa kostet Geld. Insbesondere sind aber auch die Wahlkämpfe in den letzten Jahren deutlich teurer geworden. Im Gegensatz zu manch anderen Parteien finanziert sich die SPD zum Großteil aus Spenden durch Privatpersonen und diese Spenden stellen dabei eine wichtige Grundlage für unsere Öffentlichkeitsarbeit dar. Für einen erfolgreichen Wahlkampf brauchen wir daher weiterhin Deine Unterstützung!
Ihre Spende wirkt schnell, denn sie wird für die politische Arbeit der SPD Bad Cannstatt direkt vor Ort verwendet, sie ist steuerlich absetzbar und Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung.
Wenn Sie uns unterstützen wollen, spenden Sie bitte auf unserem Konto-Nr. 564 394 009 bei der Stuttgarter Volksbank (BLZ 600 901 00) bzw.
IBAN: DE86 6009 0100 0564 3940 09
BIC: VOBAESS
Für weitere Fragen zum Thema Spenden und der steuerlichen Absetzbarkeit steht Ihnen unser Kassier gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie sich für unsere Arbeit interessieren und Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Spenden an die SPD Bad Cannstatt sind steuerlich absetzbar!
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit folgenden Regelungen entgegen:
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.
Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34g EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 €, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 € (§ 34g EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 €, bzw. 3.300 € bei Eheleuten.
Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 € bzw. 3.300 € können nach § 10b Abs. 3 und 4 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 € bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 €. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". Juristische Personen, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages (gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 Parteiengesetz) gemeldet werden , der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Stand: Mai 2014 (aber immer noch aktuell), Überarbeitung 2024.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: info@spd-bad-cannstatt.de oder an unseren Schatzmeister.
Führung durch die Ausstellung „Bad Cannstatt in den 70er-Jahren“
17.07.2026, 15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:Marktstraße 71/1 (beim Klösterle)
Durch die Ausstellung führt der Historiker und Vorsitzende von Pro Alt-Cannstatt Olaf Schulze.
Anmeldungen bitte …
SPD OV Bad Cannstatt: Parteikeller ausmisten
15.08.2026, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ort:Krefelder Str. 11
OV Bad Cannstatt: Stammtisch
25.08.2026, 18:30 Uhr - 21:00 Uhr
Ort:Gaststätte Hohenstaufen, Taubenheimstrasse 80, 70372 Stuttgart
Lockeres Zusammensein ohne konkrete Tagesordung. Gäste sind Willkommen!
03.07.2026 18:19 Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv
Zum aktuellen Reformpaket der Bundesregierung warnt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD vor negativen Folgen. „Der von der Union durchgesetzte Punkt der Koalitionsausschusseinigung, dass künftig bereits ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankschreibung eingeholt werden muss, ist völlig abenteuerlich“, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Boris Velter. „Wenn nun… Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv weiterlesen
23.06.2026 19:06 Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission
Reform muss zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führen Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen. „Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern… Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission weiterlesen
20.06.2026 12:14 Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag
117 Millionen Menschen auf der Flucht Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, wird daran erinnert, dass Millionen Menschen gezwungenermaßen ihre Heimat verlassen mussten. Hinter den Zahlen stehen persönliche Geschichten und individuelle Schicksale. „Aktuell sind weltweit über 117 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter viele Kinder, oftmals ohne die Begleitung… Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag weiterlesen
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