SPD Bad Cannstatt: 12 Argumente für den Bau des Rosensteintunnels

Veröffentlicht am 07.05.2010 in Kommunalpolitik

SPD-Kommunalpolitiker legen Argumentationspapier vor

„12 Argumente für den Bau des Rosensteintunnels“ ist ein Papier überschrieben, dass SPD-Gemeinderätin Marita Gröger, der Sprecher der Bezirksbeiratsfraktion Stefan Conzelmann und SPD-Ortsvereinsvorsitzender Jörn Kramer-Matthiß gemeinsam erarbeitet und vorgestellt haben. „Der Bau des Rosensteintunnels ist für viele Menschen, die in Bad Cannstatt leben, notwendig, um sie vor Lärm und Gestank zu schützen, er ist verkehrlich absolut geboten und er ist nach unserer Überzeugung ökologisch vertretbar“, fasst Stefan Conzelmann die Argumente zusammen. Er hoffe, dass der Bau des Tunnels bald in Angriff genommen werden könne. Für Gespräche mit interessierten Gruppen, betonte er, stünden die Cannstatter Kommunalpolitiker gerne zur Verfügung.

12 Argumente für den Bau des Rosensteintunnels
von Marita Gröger, Stefan Conzelmann und Jörn Kramer-Matthiß

1. Die B10 hat eine wichtige Funktion als regionale und kommunale
Verkehrsachse. Sie erschließt mehrere Gewerbegebiete. Eine ausreichende
Leistungsfähigkeit der B10 ist ein wichtiger Standortfaktor für die
Unternehmen im Einzugsbereich und trägt damit zur Sicherung von
Arbeitsplätzen bei. Die Nutzung als Durchfahrstrecke ist sehr gering (5,6%
der KFZ zwischen Zuffenhausen und Hedelfingen).

2. Die B10 ist heute im Bereich Bad Cannstatt regelmäßig (d.h. täglich)
überlastet und führt zu unerwünschten Ausweichverkehren in den
Stadtbezirken Zuffenhausen, Rot, Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost.

3. Die B10 ist entsprechend ihrer Funktion weitgehend ausgebaut, hat aber nicht den Charakter einer Stadtautobahn: Auch nach dem Bau des
Rosensteintunnels gibt es in beiden Richtungen jeweils vier Ampel-
Kreuzungen, zwischen Zuffenhausen und Stuttgart-Ost gilt Tempo 50. Die
B10 ist damit keine ausreichende oder gar attraktive „Fernverkehrs-
Alternative“. Sie wird nach dem Ausbau eine gewisse Verkehrszunahme
erfahren: Diese ergibt sich aber aus der möglichen Entlastung
schützenswerter Bereiche und ist somit durchaus erwünscht. Ziel ist es, den Verkehr auf den Bundesstraßen zu bündeln und das nachgeordnete
Straßennetz zu entlasten.

4. Als Grundlage für die Dimensionierung der Verkehrsbauwerke werden
Verkehrsprognosen zu Grunde gelegt. Dies vor allem auch, um z.B.
ausreichend auf die Lärmwirkungen reagieren zu können oder die
Tunnellüftung richtig zu dimensionieren. Es stimmt nicht, dass diese
Prognoseverkehrsmengen mit dem Bau des Tunnels „plötzlich“ vorhanden
sind, dies ist eine Frage der tatsächlichen Verkehrsentwicklung.

5. Im Zusammenhang mit dem Rosensteintunnel sollen begleitende
Maßnahmen realisiert werden, die eine Bündelung des Verkehrs auf der B10
und damit die Entlastung der Stadtbezirke sicherstellen. Diese
Begleitmaßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
vorgelegt.

6. Ohne den Rosensteintunnel wird es keine Entlastung der Stadtbezirke
geben. Denn im heutigen Zustand sind entlastende Maßnahmen nicht
möglich (keine Verlagerungskapazitäten). Damit würde die heutige
Situation fixiert: Tägliche Staus auf der B10, Schleichverkehre in
Zuffenhausen, Rot, Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost mit den
2 entsprechenden Lärm- und Schadstoffbelastungen an Straßen in
Stadtquartieren, in denen gewohnt, eingekauft oder gespielt wird.

7. Ohne den Rosensteintunnel gibt es keine Aufwertung stadtweit
bedeutender Bereiche: Des Wilhelmaumfelds, der Neckartalstraße und des
Neckarufers. Die Pragstraße kann dann nicht zurück gebaut werden. Die
Haltestelle der Wilhelma kann nicht vor den Eingang verlegt werden.

8. Ein Fahrgastentzug des ÖPNV durch den Rosensteintunnel als Einzelprojekt ist äußerst unwahrscheinlich. Dies würde entsprechende (konkurrierende) Netzstrukturen voraussetzen. Eine ausgebaute B10 wird dem ÖPNV nicht schaden.

9. Auf den Bundestrassen wurde und wird mit der Lärm- und
Schadstoffbelastung umgegangen. In Zuffenhausen wurde im Zuge der
B10/27 ein Lärm mindernder Asphalt eingebaut – dies wird in Stuttgart-Ost
mit dem Bau der B10/14 ebenfalls erfolgen (sonst ist die Realisierung dieser Lärmschutzmaßnahme nicht absehbar). In Zuffenhausen wird die
vorhandene Lärmschutzwand um 2m erhöht. Weitere Maßnahmen auf den
Bundesstraßen werden mit der notwendigen Reduzierung der
Schadstoffbelastung erforderlich (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen).

10. Es gibt keine Alternativen zum Rosensteintunnel, mit denen eine
vergleichbare Entlastung für die Stadtbezirke und die Wilhelma erreicht
werden könnte. Dazu müssten die Verkehrsmengen gegenüber heute
drastisch zurückgehen. Dies ist nicht ansatzweise erkennbar. Es gibt zwar in
den letzten Jahren eine stagnierende Verkehrsentwicklung, allerdings auf
nach wie vor hohem Niveau.

11. Die Eingriffe durch den Bau des Rosensteintunnels sind sehr gering, da der Tunnel nach sehr kurzen offenen Strecken bergmännisch gebaut wird. Die durch den Rosensteintunnel mögliche Flächenentsiegelung ist umfangreich:
An der Pragstraße und der Neckartalstraße entfällt jeweils eine Fahrbahn.
Dort können zahlreiche Baumstandorte realisiert werden. Auch die
Fahrbahn zwischen der Wilhelma-Zufahrt und der König-Karls-Brücke kann
zu Gunsten von Grün reduziert werden.

12. Durch den Bau des Rosensteintunnels wird eine massive Entlastung der
Kreuzung Rosensteinbrücke-Nord („Wilhelma-Kreuzung“) erreicht. Dort
verkehren zwei Stadtbahnlinien (U13 + U14) und drei Buslinien (52,55 + 56), die durch die Reduzierung des KFZ-Verkehrs künftig deutlich geringere
Wartezeiten haben werden. Somit entstehen auch für den ÖPNV Vorteile.

(5. Mai 2010)

 

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