In der Mitgliederversammlung am 13. März 2025 hat der SPD Ortsverein Bad Cannstatt einem Antrag, welcher sich gegen eine weitere Vergrößerung des Landtags Baden-Württembergs zu Landtagswahl im Frühjahr 2026 richtet, mehrheitlich beschlossen.
In diesem heißt es:
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine Wahlrechtsreform zu beantragen, die zur Landtagswahl 2026 in Kraft ist und eine Landtagsvergrößerung über die derzeitige Sitzzahl von 154 hinaus verhindert. Eine Wahlrechtsreform für spätere Wahlen soll die Normal-Sitzzahl 120 erreichen. Für 2026 soll das Limit 154 eingeführt werden mittels einer Regelung wie zur Bundestagswahl, so dass Erststimmen-Sieger einer Partei nur dann gewählt sind, wenn mit den zugehörigen Ausgleichsmandaten die Sitzzahl 154 nicht überschritten wird.
