Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister Hahn, sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik,
im Namen der Bezirksbeiratsfraktionen der Grünen, der CDU, der Freien Wähler, der FDP, der Fraktionsgemeinschaft SÖS / Die Linke sowie der SPD schreibe ich Sie heute in Sachen Vergnügungsstättenkonzeption noch einmal per Email an, um Ihnen in aller Kürze die Gründe für unseren einmütigen Bezirksbeiratsbeschluss zu erläutern.
Wir sind mit der Verwaltung gemeinsam der Ansicht, dass wir eine tragfähige Regelung zum Umgang mit künftigen Anträgen auf Zulassung von Vergnügungsstätten, insbesondere Wettbüros und Spielcasinos, benötigen. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die im Zuge der Überlegungen viel zitierte Entscheidung des VGH Mannheim ihren Ursprung in einem Antrag auf Genehmigung eines Spielcasinobetriebs in der Seelbergstraße in Bad Cannstatt hatte. In dieser wegweisenden Entscheidung des VGH hat dieser erstmals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt als Genehmigungsbehörde sehr wohl berechtigt ist, den sogenannten „Trading Down“-Effekt in den Ermessensspielraum ihrer Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Und genau darum geht es uns letzten Endes: wir wollen einen weiteren Trading Down Effekt in der Seelbergstraße, dem Cannstatter Carree, der unteren Marktstraße und dem Bereich Wilhelmsplatz verhindern. Leider haben wir auch in den vergangenen Jahren weitere eigentümergeführte Fachgeschäfte verloren. Eine weitere Ansiedlung von Wettbüros und Spielcasinos würde zu einer Verteuerung der Mietpreise (und damit zu weiteren Abwanderungen) und einer weiteren Verschlechterung des Images der Cannstatter Innenstadt führen.
Die vorgelegte Vergnügungsstättenkonzeption verfolgt daher aus unserer Sicht den richtigen Ansatz. Bedauerlicherweise hat die Verwaltung in der Vorlage allerdings nicht den Mut aufgebracht, die vom Büro Acocella differenziert erarbeiteten Abstandsregelungen aufzunehmen. Im Hinblick auf die Verwaltungspraxis in Ludwigsburg, die übrigens bislang juristisch nicht angegriffen wurde, bedauern wir das sehr.
Wir als Cannstatter Bezirksbeirat haben daher einmütig beschlossen, der Vorlage nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die oben genannten Abstandsregelungen verbindlich aufgenommen werden.
Als Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik fordern wir Sie daher auf, diese Abstandsregelungen mit in die Vergnügungsstättenkonzeption aufzunehmen. Nur so können die als „robust“ bezeichneten Stadtbezirke, die die Last der weiteren Anträge nun alleine zu schultern haben, vor weiteren negativen Folgen geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Conzelmann
SPD Bezirksbeiratsfraktion Bad Cannstatt